Digital-Omnibus auf Tour

Europäische Kommission
Die EU will Bürokratieabbau, Rechtsklarheit und Wettbewerbsfähigkeit stärken. © Ardan-Fuessmann - stock.adobe.com

Handel und Immobilien
Spirit

Susanne Müller

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf des so genannten Digital-Omnibus. Das vorgeschlagene „Digital Simplification Package“ greift konkrete Probleme auf, die Unternehmen im Alltag mit digitalen Regulierungen haben – von KI-Entwicklung über IoT-Anwendungen bis hin zu Datenschutz und Cybersicherheit. Aus Sicht des ZIA ist dies ein wichtiger Schritt, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und bürokratische Belastungen spürbar zu verringern.

„Die Harmonisierung und Straffung der EU-Digitalgesetzgebung ist längst überfällig. Wir brauchen einen modernen europäischen Rechtsrahmen, der weniger komplex und zugleich verlässlich ist – gerade für Unternehmen, die zahlreichen digitalen Pflichten unterliegen“, betont der ZIA. Nun komme es darauf an, dass Rat und Parlament die Vorschläge zügig und zugleich sorgfältig weiterentwickeln. Im Mittelpunkt des Digital-Omnibusses steht die stärkere Bündelung und Vereinfachung der bislang über verschiedene Rechtsakte verteilten Datenregulierung. Durch die Zusammenführung unter anderem des Data Governance Acts in den Data Act werden Doppelstrukturen abgebaut und die Datennutzung in Europa auf ein klareres, stabileres Fundament gestellt.

Mehr Rechtssicherheit

Besonders positiv bewertet der ZIA die geplanten Klarstellungen in der DSGVO. Dazu gehören eine präzisere Definition personenbezogener Daten und ihrer Pseudonymisierung, eine praxisnähere Entlastung bei Betroffenenrechten – etwa beim Auskunftsrecht, wenn Informationen bereits vorliegen oder missbräuchlich angefragt werden – sowie Anpassungen bei der Meldung von Datenpannen. Künftig soll eine Meldepflicht nur noch bei hohem Risiko bestehen, innerhalb von 96 Stunden und auf Basis eines EU-weit einheitlichen Formulars. „Die Immobilienwirtschaft ist auf verlässliche und praktikable Datenschutzregeln angewiesen – von Smart-Building-Technologien über IoT bis hin zu KI-Anwendungen. Der Ansatz der Kommission geht in die richtige Richtung“, so der ZIA.

Augenmaß statt Überregulierung

Auch mit Blick auf das KI-Gesetz sieht der ZIA wichtige Verbesserungen. Vereinfachte Dokumentationspflichten für kleine und mittlere Unternehmen sowie so genannte small mid-caps sorgen ebenso für Entlastung wie eine Verringerung der Registrierungspflichten bei Systemen, die zwar in Hochrisikobereichen eingesetzt werden, dort aber lediglich unterstützende Funktionen übernehmen. „Die KI-Verordnung darf Innovation nicht ausbremsen. Die vorgeschlagenen Anpassungen setzen stärker auf Praxistauglichkeit – das begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt der ZIA.

Erleichterte Datenökonomie

Im Data Act, der für die Immobilienwirtschaft zentrale Regelungen zur Weitergabe von Daten aus vernetzten Geräten enthält, sind ebenfalls wichtige Klarstellungen vorgesehen. Unternehmen sollen die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen verweigern dürfen, wenn etwa ein hohes Risiko besteht, dass diese unrechtmäßig in Länder mit geringerem Schutzniveau gelangen.

Meldestelle für Sicherheit

Mit dem neuen Single Entry Point für Incident Reporting wird die bisher zersplitterte Meldearchitektur zusammengeführt. Doppelte Meldungen entfallen und Prozesse werden deutlich vereinfacht. Künftig sollen auch Cybersicherheitsvorfälle über diese zentrale Stelle gemeldet werden. „Die Bündelung der Meldewege verringert Komplexität und stärkt die Resilienz – das ist ein notwendiger und richtiger Schritt“, so der ZIA.

Susanne Müller