Festbeleuchtung – Kein „alles oder nichts“!

Innsbruck City
Innsbruck City © MK Illumination

Handel und Immobilien
Werte

Susanne Müller

Stell dir vor, es ist Advent, doch die Stadt liegt in tiefem Dunkel. Vieler­orts wird das in diesem Jahr wohl traurige Realität, denn Energiespar­maßnahmen schweben wie ein Damoklesschwert über der Republik. Auf das wohlige Lichterfunkeln, die Freude an einer glanzvollen Weihnachtssaison müssten die Menschen trotzdem nicht verzichten, sind sich Experten einig. Aufs Know-how kommt’s halt an.

W eihnachtsbeleuchtung – noch vor drei Jahren allerorten ein Must-Have, ist sie in diesem Jahr ein höchst sensibles Thema. Nach zwei Jahren Bummel-Abstinenz während der Hochphase von Corona hungern die Menschen nach dem Flair und der unvergleichlichen Atmosphäre der funkelnden Weihnachts-Szenerien. Viele Städte und Gemeinden plagt indes das schlechte Gewissen. Können wir in Zeiten der Energieknappheit und des Ukraine-Krieges verantworten, ein Lichtermeer zu präsentieren? Fühlen sich Kunden, die zuhause selbst an allen Ecken und Enden knapsen müssen, angesichts solcher Inszenierungen nicht provoziert? Derlei Bedenken treiben zurzeit Stadtmarketing-Verantwortliche sowie Betreiber von Shopping Centern, Fachmarktzentren und den Handel insgesamt um.

MK Illumination will aufklären

Die Hard Facts sprechen eine andere Sprache. MK Illumination, weltweiter Marktführer für festlich dekorative Beleuchtung, ist auf Aufklärungsmission. Denn die Thematik betrifft die gesamte Retail-Branche. Entwickler von Handelsimmobilien und weitere Unternehmen haben MK Illumination Daten zur Verfügung gestellt, die Schlüsse auf den tatsächlichen Verbrauch von Energie bei Festbeleuchtung zulassen.

Demnach ist Beleuchtung keineswegs der böse Energiefresser schlechthin – sofern sie auf LED-Systemen fußt. Nach Erkenntnissen von MK Illumination bringt LED 80 Prozent Energieersparnis gegenüber herkömmlichen Glühlampen. Beim Gesamtenergieverbrauch von Städten zwischen 200.000 und 300.000 Einwohnern schwanke der Energiebedarf für Weihnachtsbeleuchtung zwischen 20.000 und 50.000 kWh – was einem Anteil am jährlichen Gesamtbedarf von ungefähr 0,0007 und 0,001 Prozent entspricht. Also minimale Quäntchen an dem, was eine Stadt sonst so verbraucht.

Licht kurbelt die Wirtschaft an

„Die Einsparung von Weihnachtsbeleuchtung ist derzeit eine symbolische Diskussion – der tatsächliche Energieverbrauch ist nicht der Grund, denn ausgeschaltete Weihnachtsbeleuchtung hat keinerlei Einfluss auf den Energiehaushalt von Städten“, meint Thomas Mark, President von MK Illumination. „Stattdessen ist die Illumination von Cities und Centern ein nicht zu unterschätzender wirtschaftstragender Faktor. Licht zieht Besucher an, steigert die Konsumfreude. Menschen fühlen sich an dunklen Orten unsicher.“

Dass Lichteffekte die Seele streicheln, gerade im Winter die Stimmung aufhellen und wie lockende Oasen die Menschen zusammenbringen, ist durch Studien längst bewiesen. Nicht von ungefähr gilt Lichttherapie als probates Mittel gegen Depressionen. Weihnachtliche Beleuchtung steigert die Attraktivität von Shopping- und Event-Places – Profiteure sind zunächst der Handel, die Gastronomie oder auch Weihnachtsmarktbeschicker. „Doch der Fokus liegt auch auf den Menschen. Wenn keine Weihnachts-Events stattfinden, ziehen sie sich in ihre Wohnungen zurück, drehen die Heizung auf, schauen Netflix, beleuchten ihr Heim vielleicht mit den alten, Energie fressenden Lichterketten – und verbrauchen unnötig Energie“, sagt Thomas Mark.

Kurzzeitbeleuchtungen nicht verboten

Doch ist Weihnachtsbeleuchtung in diesem Jahr überhaupt erlaubt? „Die öffentliche Hand hat eine Verpflichtung, den öffentlichen Raum so zu gestalten, dass sich Menschen dort wohl fühlen. Das ist insofern wichtig, da es sich nicht jeder zuhause so gemütlich machen kann, wie er will, im öffentlichen Raum können wir das aber für jeden“, stellt Thomas Mark klar. In einer Verordnung der Bundesregierung zu Energiesparmaßnahmen ist lediglich von einem „Signal- und Vorbildeffekt“ und „Selbstverpflichtung“ die Rede. Einzig die dauerhafte Öffnung von Ladentüren wird in der Verordnung konkretisiert. Die ganze Branche setzt das Energiespar-Thema längst freiwillig um, gerade große Player wie Unibail-Rodamco-Westfield, ECE und SES. Sehr deutlich heißt es hingegen in Paragraph 8: „Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.“ Darunter fallen beispielsweise Weihnachtsmärkte. Kommunen und Center können also selbst entscheiden.

Mittelweg ist möglich

„Nach zwei Jahren Pause braucht der Handel eine Belebung“, weiß Thomas Mark. „Auch die Gastronomie leidet schon lange – und dunkle Innenstädte würden das Dilemma nur verstärken. Statt nichts zu tun, sollten die Verantwortlichen einen Mittelweg finden – die Devise ‚alles oder nichts‘ muss also nicht gelten. Die Kosten für Beleuchtung sind minimal, doch die Wirkung ist groß.“ Die von MK Illumination schon vor der Energiekrise entwickelte ECO Series beispielsweise soll nochmals 50 Prozent Stromersparnis im Vergleich zur klassischen LED bringen. „Damit verringert sie den Stromverbrauch um 90 Prozent gegenüber einer herkömmlichen Glühlampe“, so das Unternehmen.

Etliche Gemeinden und Shopping Center gehen das Thema jetzt proaktiv an: Sie haben bei den Fachleuten von MK Illumination um Beratung angefragt, lassen den tatsächlichen Verbrauch von Festbeleuchtung kalkulieren, wägen auch die Möglichkeiten des Dimmens oder einer zeitlichen Begrenzung der Beleuchtungsdauer beispielsweise durch Zeitschaltuhren ab. Oder überlegen, die alte Weihnachtsbeleuchtung komplett durch moderne, Energie sparende LED-Systeme zu ersetzen.

Susanne Müller