Mitarbeiter beteiligen, Unternehmenswert steigern

Handel und Immobilien
Dranbleiben
Dr. Simon Weppner und Niklas Schilawa
Die langfristige Bindung von Mitarbeitern an das eigene Unternehmen gewinnt aufgrund der stetig wachsenden Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zunehmend an Bedeutung. Die Transparenz des Arbeitsmarktes und der Unternehmen führt dazu, dass Mitarbeiter die Arbeitsbedingungen und Vergütungen schnell und objektiv vergleichen können. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, eine attraktive Vergütung anzubieten. Dazu gehören auch variable Vergütungsbestandteile, die an den Erfolg des Unternehmens anknüpfen
Die ursprünglich aus dem Venture Capital bekannten virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind längst erwachsen geworden und werden zunehmend auch von etablierten mittelständischen Unternehmen in unterschiedlicher Form angeboten. Welche Spielarten im Bereich der erfolgsabhängigen Mitarbeitervergütung bestehen und wie diese am besten zum Wohl des Unternehmers und im Interesse der Mitarbeiter eingesetzt werden können, wollen wir im Rahmen einer dreiteiligen Serie darstellen, die sich in den weiteren Beiträgen mit den folgenden Themen befasst:
- Eigenkapitalbasierte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und Änderungen durch den Entwurf des Fondsstandortgesetzes
- Fremdkapitalbasierte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme: Mitarbeiterdarlehen für mehr Liquidität in der Krise
- Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (VSOP)
Der Prinzipial-Agent-Konflikt
Typischerweise unterscheiden sich die wirtschaftlichen Interessen von Arbeitgeber und Mitarbeiter. Während der Arbeitgeber vorrangig am Wachstum des Unternehmens, der Steigerung des Unternehmenswertes und an der Erzielung von Gewinnen interessiert ist, haben die Mitarbeiter ein Interesse daran ihre Einkommenssituation zu verbessern. Steigende Einkommen führen im Grundsatz zu höheren Aufwendungen und damit zur Verringerung des Gewinns. Aus diesem Grund wird im Verhältnis von Arbeitgeber und Mitarbeiter auch von einem Prinzipial-Agent-Konflikt gesprochen, also dem Bestehen gegenläufiger Interessen.
Dieser Interessengegensatz lässt sich überwinden durch die Einführung einer weiteren variablen Vergütungskomponente, die die Mitarbeiter langfristig incentiviert und an der Wertsteigerung des Unternehmens teilnehmen lässt. Damit führt die Mitarbeiterbeteiligung, anders als ein jährlicher Erfolgsbonus, zu einer langfristigen Incentivierung und Bindung an das Unternehmen. Auch in Phasen, in denen gegebenenfalls kein Bonus gezahlt werden kann, schafft eine langfristige Mitarbeiterbeteiligung einen Anreiz für Mitarbeiter, sich nachhaltig für das Unternehmen einzusetzen, und ermöglicht dem Unternehmer ohne Inanspruchnahme von Liquidität, die Mitarbeiter für das Unternehmen zu begeistern und langfristig zu binden.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass neben dem bestehenden Prinzipial-Agent-Konflikt Arbeitgeber und Mitarbeiter auch an vielen Stellen gleichgerichtete Interessen haben und der hier gewählte Ausschnitt ausschließlich die Vergütung betrifft.
Mitarbeiterbeteiligung als Instrument der Binnenfinanzierung
Die in der Praxis verwendeten Gestaltungsoptionen sind vielfältig. Sie reichen von der unentgeltlichen oder verbilligten Gewährung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen (z.B. Aktien und Geschäftsanteile) über die Begebung von Aktienoptionen bis hin zu rein vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter (z.B. virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen).
Wenn Mitarbeiterbeteiligungen richtig strukturiert sind, führen sie zu einem Liquiditätszufluss beim Mitarbeiter, wenn auch das Unternehmen über ausreichend Liquidität verfügt.
Darüber hinaus kann eine Mitarbeiterbeteiligung aber auch als Instrument der Binnenfinanzierung verwendet werden, beispielsweise durch die Gewährung von Darlehen an das Unternehmen. Der Gesetzgeber sieht aktuell vor, dass Mitarbeiterdarlehen steuerfrei bis zu einer Höhe von 360 Euro pro Jahr gewährt werden dürfen. Dieser Betrag soll nach Verlautbarungen der Großen Koalition substanziell auf 1.440 Euro angehoben werden, sodass sich daraus für Unternehmen ein substanzieller Finanzierungseffekt ergeben kann. Aus Sicht der Mitarbeiter kann die Gewährung eines Darlehens an den eigenen Arbeitgeber interessant sein, wenn das Darlehen eine über dem Marktzins liegende Verzinsung bietet. Dann besteht für Arbeitgeber und Mitarbeiter eine Win-win-Situation.
Mitarbeiterbeteiligung als Instrument der Unternehmensnachfolge
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist die Einhaltung bestimmter steuerlicher Voraussetzungen, die wir im Rahmen unserer Serie zum Thema Mitarbeiterbeteiligung noch darstellen werden.
Ferner kann das Instrument der Mitarbeiterbeteiligung auch für die Unternehmensnachfolge eingesetzt werden, wenn sich im Familienkreis kein geeigneter Nachfolger findet, das Unternehmen aufgrund seiner Größe und Ausrichtung für einen M&A-Prozess nicht geeignet ist und geeignete Mitarbeiter für die Fortführung des Unternehmens bereitstehen. Dann bietet sich insbesondere die schrittweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen an.
Entscheidend ist in dieser Situation, die Mitarbeiterbeteiligung so aufzusetzen, dass der Mitarbeiter die sich aus der schrittweisen Übertragung der Unternehmensanteile entstehende Steuerlast tragen kann und der bisherige Unternehmensinhaber durch eine entsprechende Strukturierung der Gewinnverteilung und -ausschüttung für sein Unternehmen einen angemessenen Kaufpreis erhält.
Durch das aktuell noch im Entwurf vorliegende Fondsstandortgesetz möchte der Gesetzgeber bei der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung von Mitarbeitern umfangreiche steuerliche Erleichterungen schaffen, sodass dieses Instrument, abhängig von der konkreten Umsetzung, für mittelständische Unternehmen eine sehr interessante Option zur Gestaltung der unternehmensinternen Nachfolgeplanung darstellen kann.
Einzelheiten dazu stellen wir ebenfalls im Rahmen unserer Serie zum Thema Mitarbeiterbeteiligung dar.
Ein Gastbeitrag von
Rechtsanwalt/Steuerberater
Dr. Simon Weppner,
M.C.L., und Rechtsanwalt/Steuerberater
Niklas Schilawa, LL.M.,
Eversheds Sutherland (Germany) Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors Partnerschaft mbB,
Düsseldorf